Barrierefreiheit
Barrierefreiheit heißt, es gibt keine Hindernisse.
Gleichstellung und Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Angebote nutzen können wie Menschen ohne Behinderungen.
Deshalb müssen öffentliche Angebote barrierefrei sein.
Barrierefrei bedeutet:
Menschen mit Behinderungen können ein Angebot ohne besondere Schwierigkeiten nutzen.
Sie sollen das Angebot grundsätzlich auch ohne Hilfe von anderen Menschen nutzen können.
Barrierefreies Bauen
Bauliche Barrieren sind Hindernisse, die fest mit einem Gebäude verbunden sind.
Zum Beispiel:
- Stufen
- zu schmale Türen
In Österreich sind die Bundesländer für das Baurecht zuständig.
Jedes Bundesland hat eine Bauordnung.
Darin steht, was beim Bauen beachtet werden muss.
Bauliche Barrieren können Menschen mit Behinderungen benachteiligen.
Das kann eine mittelbare Diskriminierung sein.
Manchmal muss geprüft werden, ob eine Barriere beseitigt werden kann.
Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob die Beseitigung der Barriere zumutbar ist.
Diese Entscheidung treffen die Gerichte.
Orientierungshilfen
Orientierungshilfen helfen besonders blinden und sehbehinderten Menschen.
Sie helfen dabei, sich in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum zurechtzufinden.
Orientierungshilfen sind zum Beispiel:
- ertastbare Leitsysteme
- Bodenmarkierungen bei Stiegen
- gut sichtbare Markierungen auf Glasflächen
- Beschriftungen in Brailleschrift
- Ansagen der Stockwerke in Aufzügen
Unterstützende Technologien
Unterstützende Technologien sind technische Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen.
Sie können den Alltag erleichtern.
Sie können Menschen mit Behinderungen auch bei der Arbeit unterstützen.
Und sie können dabei helfen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Unterstützende Technologien sind zum Beispiel:
- Rollstühle
- Hilfsmittel für den Alltag
- Liftanlagen
- Screenreader
- Spracheingabe am Computer
- Programme zum Vergrößern von Texten und Bildern
Barrierefreie Kommunikation und Information
Menschen mit Behinderungen brauchen je nach Behinderung unterschiedliche Möglichkeiten zur Verständigung.
Darauf muss bei Informationen geachtet werden.
Für Menschen mit Hörbehinderungen gibt es zum Beispiel Induktionsanlagen.
Induktionsanlagen übertragen den Ton direkt an ein geeignetes Hörgerät.
Dadurch können Menschen mit Hörbehinderungen zum Beispiel Veranstaltungen besser hören.
Induktionsanlagen können zum Beispiel verwendet werden:
- im Kino
- im Theater
- in Kirchen
- an Informationsschaltern
Gebärdensprache
Die Österreichische Gebärdensprache heißt kurz ÖGS.
Die ÖGS ist in Österreich als eigene Sprache anerkannt.
Gehörlose Menschen haben ein Recht auf Informationen in Österreichischer Gebärdensprache.
Zum Beispiel können Informationen angeboten werden:
- als Gebärdensprachvideo auf einer Website
- als Fernsehsendung in Gebärdensprache
So können Informationen für gehörlose und hörbehinderte Menschen barrierefrei angeboten werden.
Leichter Lesen Texte
Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen Informationen in leicht verständlicher Sprache.
Dafür gibt es Leichter Lesen Texte.
Die Abkürzung dafür ist LL.
Das LL-Gütesiegel zeigt:
Diese Informationen sind leicht zu lesen und leicht zu verstehen.
Akustische Hilfen
Akustische Hilfen sind Informationen, die man hören kann.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Hörbücher
- Radio
- Internetradio
Sie ermöglichen besonders blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu Literatur und Informationen.
Barrierefreies Internet
Das Internet ist ein wichtiger Teil unseres täglichen Lebens.
Wir nutzen das Internet für Informationen und für die Kommunikation mit anderen Menschen.
Menschen mit Behinderungen dürfen davon nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb müssen Websites barrierefrei gestaltet sein.
Dabei muss auf verschiedene Dinge geachtet werden.
Zum Beispiel:
- Die Website muss klar und übersichtlich aufgebaut sein.
- Überschriften und Kapitel müssen gut erkennbar sein.
- Texte und Bilder müssen sinnvoll angeordnet sein.
- Kontraste und Schriftgrößen müssen beachtet werden.
- Die Sprache soll verständlich sein.
- Abkürzungen und Fremdwörter sollen verständlich sein.
- Bilder müssen barrierefrei verwendet werden.
- Auch Dateien zum Herunterladen müssen barrierefrei sein.
Für die Barrierefreiheit im Internet gibt es internationale Empfehlungen und Richtlinien.
Das World Wide Web Consortium heißt kurz W3C.
Das W3C entwickelt Standards für das Internet.
Zum W3C gehört die Web Accessibility Initiative.
Die Abkürzung dafür ist WAI.
Die WAI entwickelt Empfehlungen und Richtlinien für ein barrierefreies Internet.
Externe Links
- Menschen mit Behinderung auf der Website des Sozialministeriums
- Website von LIFEtool - computerunterstützte Kommunikation
- Website des Österreichischen Vereins für Gebärdensprache
- Capito Website
- Liste der Höranlagen in Österreich
- Website der Hörbücherei
- Freak-Verein zur Förderung behinderter Menschen in den Medien
- Website des W3 Consortiums
- Digitales Österreich Website
- Accessible Media Website