Erhöhte Familienbeihilfe

Wer bekommt erhöhte Familienbeihilfe? 

  • Kinder, deren Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt (bis zum vollendeten 18 Lj, bzw. bis zum vollendeten 24 Lj, wenn sie sich in Ausbildung befinden)
  • Personen, die aufgrund einer Behinderung vor Vollendung des 21. Lebensjahrs (bei in Ausbildung Stehenden vor Vollendung des 24. Lj) voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen  

Wie hoch ist die erhöhte Familienbeihilfe? 

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1.1.2024 pro Monat 180,90 Euro und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Wird für das Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, ist die auszahlende Einrichtung zu informieren, dass für das Kind erhöhte Familienbeihilfe beantragt oder bezogen wird.
Die Auszahlung ist ab Antragstellung bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen auch rückwirkend bis maximal 5 Jahre möglich.

Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach der Antragstellung beim zuständigen Finanzamt eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung beim Sozialministeriumservice. 

Wo kann ich die erhöhte Familienbeihilfe beantragen? 

Beim zuständigen Finanzamt kann diese mittels Antrags-Formular „Beih3“ beantragt werden.