Erhöhte Familienbeihilfe
Wer bekommt erhöhte Familienbeihilfe?
- Kinder, deren Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
- Personen, die aufgrund einer Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Wie hoch ist die erhöhte Familienbeihilfe?
Die erhöhte Familienbeihilfe in Österreich beträgt ab 1. Jänner 2026 monatlich 189,20 Euro zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe. Die Auszahlung ist ab Antragstellung bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen auch rückwirkend bis maximal 5 Jahre möglich.
Wo kann ich die erhöhte Familienbeihilfe beantragen?
Beim Finanzamt Österreich (FAÖ). Das FAÖ ist hinsichtlich der Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe die zuständige Behörde.
Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wird vom Sozialministeriumservice im Auftrag des Finanzamts Österreich mit einem ärztlichen Sachverständigengutachten festgestellt. Regelmäßig ist dafür eine persönliche Begutachtung erforderlich. Die Notwendigkeit der Erstellung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens entfällt, sofern ein gültiger Behindertenpass vorliegt.