Eine Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes können Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% erhalten,
zur Erhöhung ihrer Mobilität für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung im Sinne dieser Richtlinie einen Assistenzhund benötigen.
Als Assistenzhund gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Eine Zuwendung für Therapiehunde kann nicht erfolgen.
Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe, bei Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe begrenzt.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
Der Mobilitätszuschuss soll jene behinderungsbedingten Mehrkosten abfedern, die Menschen mit Behinderungen erwachsen, die zum Zwecke der Berufsausübung oder einer Berufsausbildung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, da ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Personen, die nach den Aufzeichnungen des Sozialministeriumservice Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss haben, werden im Rahmen einer Aktion (in der Regel im 2. Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres) schriftlich informiert und zur Antragstellung eingeladen.
Höhe des Zuschusses:
Für die Suche nach einem Arbeitsplatz, den Antritt oder die Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.
Die Förderung ist nach KFZ-Kategorie gestaffelt und gedeckelt und darf 25 % des Preises zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen nicht überschreiten.
Näheres entnehmen Sie bitte den untenstehenden Richtlinien.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
Für einen Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitsplatz sowie zu Berufsausbildungs- und Schulungseinrichtungen oder Ausübung der Berufstätigkeit verwenden Sie bitte den nachstehenden allgemeinen Antrag auf eine Individualförderung oder den Online Antrag.
Den Antrag können Sie auch online stellen.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes, der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Weiterlesen ›
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen Weiterlesen ›
Der Behindertenpass ist ein Lichbildausweis, der bei Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Der Behindertenpass kann von allen Altersgruppen beantragt werden und gilt vor allem für den privaten Bereich. Es können auch steuerliche Vergünstigungen bei der Arbeitsnehmer:innenveranlagung (Steuerausgleich) abgesetzt werden. Weiterlesen ›
Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds oder eine Gratis-Autobahnvignette erhalten. Weiterlesen ›