Mobilitätsförderungen
- Anschaffung eines Assistenzhundes
- Mobilitätszuschuss
- Erwerb und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs
- sonstige Kosten
Anschaffung eines Assistenzhundes
Assistenzhunde, die eine eigene qualitätsgesicherte Ausbildung absolvieren, sollen Menschen mit Behinderungen bei behinderungsbedingten Einschränkungen im Berufsalltag un- Seite 22 Richtlinie Mobilitätsförderungen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen terstützen. Sie werden von den Betroffenen je nach Bedarf individuell ausgewählt und gezielt ausgebildet. Assistenzhunde bezwecken den Ausgleich eingeschränkter oder fehlender Sinnes- oder Körperfunktionen im Kontext der beruflichen Teilhabe.
Als Assistenzhund gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Eine Zuwendung für Therapiehunde kann nicht erfolgen.
Der Zuschuss ist begrenzt.
Online Antragstellung
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
- ANTRAG auf ANSCHAFFUNG EINES ASSISTENZHUNDES (PDF, 0,3 MB)
- Informationen zum Datenschutz - Individualförderungen (PDF, 0,3 MB)
- Information: Assistenzhund (Blindenführhund, Servicehund und Signalhund) - PDF-Datei (PDF, 0,2 MB)
Richtlinien Assistenzhunde
Richtlinien Assistenzhunde gültig ab 01.01.2026 (PDF, 0,4 MB)Mobilitätszuschuss
Der Mobilitätszuschuss soll jene behinderungsbedingten Mehrkosten abfedern, die Menschen mit Behinderungen erwachsen, die zum Zwecke der Berufsausübung oder einer Berufsausbildung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, da ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Personen, die nach den Aufzeichnungen des Sozialministeriumservice Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss haben, werden im Rahmen einer Aktion (in der Regel im 2. Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres) schriftlich informiert und zur Antragstellung eingeladen.
Höhe des Zuschusses:
Euro 335,- für das Jahr 2025
Antrag-Mobilitaetszuschuss-2025.docx (DOCX, 0,1 MB)Zuschuss zum Erwerb / Umbau eines Kraftfahrzeugs
Für die Suche nach einem Arbeitsplatz, den Antritt oder die Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb/Umbau eines Kraftfahrzeugs gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.
Voraussetzungen
- Grad der Behinderung von mindestens 50 %
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
- eine Lenkerberechtigung, außer wenn dies behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Transport durch eine andere Person zulässig, wenn der PKW überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird
- Rechnung und Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die Person, die den Antrag stellt, auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt
- Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeugs oder bei behinderungsbedingten Gründen)
Online Antragstellung
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
- Antrag: Zuschuss KFZ-Anschaffung/Adaptierung (PDF, 0,3 MB)
- Informationen zum Datenschutz - Individualförderungen (PDF, 0,3 MB)
Sonstige Kosten
Für einen Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitsplatz sowie zu Berufsausbildungs- und Schulungseinrichtungen oder Ausübung der Berufstätigkeit verwenden Sie bitte den nachstehenden allgemeinen Antrag auf eine Individualförderung oder den Online Antrag.
Online Antragstellung
Den Antrag können Sie auch online stellen.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
- 05_individualfoeerderung_foerderansuchen_allgemein_bundeswei.pdf (PDF, 0,3 MB)
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Informationen zum Datenschutz - Individualförderungen (PDF, 0,3 MB)