Mobilitätsförderungen

Diese Förderungen können für die Kosten zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung gewährt werden, zum Beispiel:
  • Anschaffung eines Assistenzhundes
  • Mobilitätszuschuss
  • Erwerb eines Kraftfahrzeugs
  • sonstige Kosten

Anschaffung eines Assistenzhundes

Eine Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes können Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% erhalten,

  • die blind oder schwer sehbehindert sind, oder
  • die auf Grund einer sonstigen behinderungsbedingten Einschränkung

zur Erhöhung ihrer Mobilität für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung im Sinne dieser Richtlinie einen Assistenzhund benötigen.

Als Assistenzhund gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Eine Zuwendung für Therapiehunde kann nicht erfolgen.

Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe, bei Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe begrenzt.

Online Antragstellung 

Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen

Mobilitätszuschuss

Der Mobilitätszuschuss soll jene behinderungsbedingten Mehrkosten abfedern, die Menschen mit Behinderungen erwachsen, die zum Zwecke der Berufsausübung oder einer Berufsausbildung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, da ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

Personen, die nach den Aufzeichnungen des Sozialministeriumservice Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss haben, werden im Rahmen einer Aktion (in der Regel im 2. Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres) schriftlich informiert und zur Antragstellung eingeladen.

Höhe des Zuschusses:

  • EUR 638,- für das Jahr 2023
  • EUR 697,- für das Jahr 2024
ANTRAG auf GEWÄHRUNG EINES MOBILITÄTSZUSCHUSSES für das Jahr 2024 (PDF, 0,3 MB)

Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs

Für die Suche nach einem Arbeitsplatz, den Antritt oder die Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.

Voraussetzungen

  • Grad der Behinderung von mindestens 50 %
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
  • eine Lenkerberechtigung, außer wenn dies behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Transport durch eine andere Person zulässig, wenn der PKW überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird
  • Rechnung und Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die Person, die den Antrag stellt, auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt
  • Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeugs oder bei behinderungsbedingten Gründen)

Höhe des Zuschuss

Die Förderung ist nach KFZ-Kategorie gestaffelt und gedeckelt und darf 25 % des Preises zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen nicht überschreiten.

Näheres entnehmen Sie bitte den untenstehenden Richtlinien.

Online Antragstellung 

Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen

Sonstige Kosten

Für einen Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitsplatz sowie zu Berufsausbildungs- und Schulungseinrichtungen oder Ausübung der Berufstätigkeit verwenden Sie bitte den nachstehenden allgemeinen Antrag auf eine Individualförderung oder den Online Antrag.

Online Antragstellung 

Den Antrag können Sie auch online stellen.

Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen

Richtlinie Mobilitätsförderungen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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