Glossar/Synonyme

A

Die Ausgleichstaxe ist eine Abgabe, die Arbeitgeber entrichten müssen, wenn sie die gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen. In Österreich müssen Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern pro 25 Arbeitsplätze jeweils eine Person mit Behinderung beschäftigen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe wird jährlich festgelegt und ist nach Ablauf von vier Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides fällig.

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Arbeitsplatzadaptierung bezieht sich auf Maßnahmen, die einen Arbeitsplatz behindertengerecht bzw. barrierefrei gestalten, um diesen speziell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abzustimmen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes zu erleichtern oder einen vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern, indem die Arbeitsumgebung an ihre spezifischen Anforderungen angepasst wird. Dies kann durch technische Hilfsmittel, Umbauten oder andere Anpassungen erfolgen, um die Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern.

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Arbeitsmarktprojekte sind eine Reihe von Unterstützungsleistungen, die vom Sozialministeriumservice für Menschen mit Assistenzbedarf finanziert werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen oder zu erleichtern und bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern. Ein Großteil dieser Projekte ist im Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) zusammengefasst. Sie bieten u.a. Beratung und Unterstützung bei Fragen zur seelischen und körperlichen Gesundheit am Arbeitsplatz durch das Programm fit2work sowie Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte für Menschen mit Assistenzbedarf.

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Der Arbeitsplatzsicherungszuschuss ist eine Förderung, die eingesetzt wird, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung zu sichern, falls dieser gefährdet ist. Der Zuschuss kann für die Dauer der Gefährdung gewährt werden und deckt dabei einen Teil der Lohn- und Ausbildungskosten ab. Die maximale Dauer für die Gewährung dieses Zuschusses beträgt drei Jahre. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist die nachgewiesene Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes der betroffenen Person.

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Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt. Zu den Assistenzhunden zählen Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

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Das Programm "AusBildung bis 18" zielt darauf ab, Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten bestmöglich zu unterstützen, um sicherzustellen, dass alle Jugendlichen eine Qualifikation über den Pflichtschulabschluss hinaus erlangen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegengewirkt wird. Die Initiative ist darauf ausgerichtet, junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr in eine Ausbildung zu bringen, sei es in Form einer weiterführenden Schule, Lehre oder anderer Ausbildungsformen. Die Maßnahme soll Jugendlichen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen und ihre soziale sowie berufliche Integration fördern.

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Die Arbeitsassistenz ist ein Angebot des Sozialministeriumservice, das Menschen mit Behinderungen bei der Erlangung und Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt. Sie bietet Beratung und Betreuung sowohl für die Betroffenen als auch für Arbeitgeber. 

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AusbildungsFit ist ein Angebot, das an das Jugendcoaching anschließt und als Nachreifungsprojekt konzipiert ist. Ziel ist es, jungen Menschen, die soziale Kompetenzen und grundlegende Kulturtechniken vermissen lassen, die Möglichkeit zu geben, diese Basisqualifikationen und Social Skills nachträglich zu erwerben. Das Programm ist in ganz Österreich verfügbar und richtet sich an Jugendliche, die Unterstützung benötigen, um ihre Ausbildungsziele zu erreichen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

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Der ärztliche Dienst im Rahmen des Sozialministeriumservice ist für die Erstellung medizinischer Sachverständigengutachten zuständig. Diese Gutachten werden sowohl für die internen Fachbereiche des Sozialministeriumservice als auch für externe Stellen wie das Finanzamt erstellt, beispielsweise im Rahmen der Begutachtung für die erhöhte Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz. Der ärztliche Dienst entscheidet über die Notwendigkeit einer Vorladung zur persönlichen Untersuchung oder ob eine Beurteilung auf Basis vorliegender Akten möglich ist. Dies spielt eine wesentliche Rolle bei der Feststellung von Behinderungen und der Gewährung entsprechender Leistungen und Unterstützungen.

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gratis-Autobahnvignette erhalten. Diese Unterstützung ist Teil der finanziellen Vorteile und Hilfen, die vom Sozialministeriumservice zur Verfügung gestellt werden, um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und zu fördern.

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Die Amtsbescheinigung ist ein Dokument, das im Rahmen des Sozialentschädigungsgesetzes für Opfer des NS-Regimes ausgestellt wird. Sie dient der Identifizierung als Opfer und ermöglicht den Zugang zu bestimmten sozialen Leistungen und Unterstützungen. Der Antrag für einen Opferausweis oder eine Amtsbescheinigung kann über die Website des Sozialministeriumservice eingereicht werden. Dieses Dokument ist insbesondere für Personen relevant, die Anspruch auf Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz haben.

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B

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der den Grad der Behinderung dokumentiert und für Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% ausgestellt wird. Er dient im privaten Bereich als Nachweis für Behinderung und kann für steuerliche Vergünstigungen genutzt werden. Der Pass wird im Scheckkartenformat herausgegeben, wobei auch unbefristet ausgestellte Pässe ihre Gültigkeit behalten. Der Antrag auf einen Behindertenpass ist kostenlos.

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ArbeitgeberInnen, die in Österreich 25 oder mehr Menschen beschäftigen, müssen auf je 25 ArbeitnehmerInnen mindestens einen begünstigten behinderten Menschen einstellen. Die Anzahl der begünstigten behinderten Menschen, die eingestellt werden müssen, wird als Pflichtzahl oder Pflichtstelle bezeichnet.

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Begünstigte Behinderte sind Personen, die aufgrund eines festgestellten Grades der Behinderung (ab 50%) besondere Rechte und Unterstützungen im Arbeitsleben genießen. Dazu zählen unter anderem:

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Die Begünstigteneigenschaft bezieht sich auf den Status von Menschen mit Behinderungen, der ihnen bestimmte Vorteile im Arbeitsleben verschafft. Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50% aufweisen, können als begünstigte Behinderte anerkannt werden. Diese Anerkennung bietet verschiedene Vorteile, darunter:

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Eine Behindertenvertrauensperson ist eine wichtige Rolle innerhalb von Organisationen und Unternehmen, die als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen dient. Diese Funktion trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen und die Integration von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsumfeld zu verbessern.

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Barrierefreiheit umfasst Maßnahmen und Vorkehrungen, die sicherstellen, dass Umgebungen, Systeme, Gebäude und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind, ohne dass diese auf besondere Hilfe angewiesen sind. 

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Barrierefreie Unternehmen sind solche, die Maßnahmen ergreifen, um ihre Arbeitsplätze, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Der Sozialministeriumservice bietet Förderungen für die Herstellung von Barrierefreiheit in Unternehmen an. Diese Förderungen können bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr und Unternehmen betragen, vorausgesetzt, die Investitionen liegen bei 20.000 Euro oder mehr. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf jene Kostenanteile, die unmittelbar mit der Herstellung von Barrierefreiheit zusammenhängen.

Behinderteneinstellung ist wenn Unternehmen Begünstigte Behinderte beschäftigen. Das Sozialministeriumservice bietet Informationen und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sowie für Unternehmen, die an der Beschäftigung oder der Einstellung von Menschen mit Behinderungen interessiert sind. Sie umfasst verschiedene Aspekte wie finanzielle Unterstützung, Gleichstellung und Projekte zur Arbeitsmarktintegration

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Das Behinderteneinstellungsgesetz regelt die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und soll deren Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Es umfasst Maßnahmen wie erhöhten Kündigungsschutz und Förderungen für Unternehmen, die begünstigte Behinderte beschäftigen. ​

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Das Behindertengleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Es umfasst Regelungen zur Barrierefreiheit, Gleichstellung in verschiedenen Lebensbereichen und den Schutz vor Benachteiligung.

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Ziel des Bundesbehindertengesetzes ist, Behinderte und von Behinderung konkret bedrohte Menschen die bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu sichern.

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Der Behindertenanwalt bietet Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die glauben, dass sie wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden. Diese Rolle ist entscheidend, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu fördern, insbesondere in Fällen von Diskriminierung, die nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz als solche anerkannt werden. Der Behindertenanwalt kann in verschiedenen Situationen helfen, von der Arbeitswelt über den Zugang zu öffentlichen Waren und Dienstleistungen bis hin zu allgemeinen Freizeitaktivitäten​.

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Die Berufsausbildungsassistenz bietet Jugendlichen mit Behinderungen oder Vermittlungshemmnissen Unterstützung bei ihrer betrieblichen Ausbildung an. Sie umfasst die Begleitung der Auszubildenden sowohl im Unternehmen als auch in der Berufsschule und hilft bei der Erstellung von Ausbildungsplänen sowie der Konfliktlösung am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss zu unterstützen.

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Das Betriebsservice ist die erste Anlaufstelle für Unternehmen, rund um Fragen zu Arbeit und Behinderung und Teil des Netzwerkes beruflicher Assistenz (NEBA).  Es richtet sich an alle Betriebe und bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

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Die Betriebsberatung ist ein kostenfreies Angebot für Unternehmen. Ziel ist der Aufbau von betriebsinternen Strukturen, um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trotz gesundheitlicher Probleme im Unternehmen zu halten, bzw. in den Betrieb zu (re-)integrieren.

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Blindenhunde, auch Blindenführhunde genannt, sind speziell ausgebildete Arbeitshunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen helfen, sich in fremder Umgebung zu orientieren. Mit Hilfe eines gut ausgebildeten Führhundes kann sich ein blinder Mensch unabhängig bewegen und so ein weitgehend selbstständiges Leben führen. Ein ausgebildeter Blindenführhund kennt etwa 40 akustische Kommandos, kann von seinem Hundeführer aber noch viele weitere Hörzeichen lernen.Er sucht Zebrastreifen und Türen, weicht parkenden Autos aus, wartet bis die Ampel grün wird und findet sogar freie Sitzplätze im Bus. Dabei trägt der Blindenführhund ein weißes Geschirr mit einem Griff, an dem sich der Hundeführer festhält. Für die Ausbildung zum Blindenführhund ist nicht jeder Hund geeignet. Der Blindenhund sollte eine Schulterhöhe zwischen 50 und 65 Zentimetern haben und muss bestimmte Eigenschaften besitzen. Deshalb werden vor allem junge Königspudel, Riesenschnauzer, Deutsche Schäferhunde, Labrador Retriever oder Golden Retriever, aber auch Mischlinge ausgebildet, die bei Tests im Welpenalter zeigen, dass sie friedfertig, intelligent, nervenstark und arbeitsbelastbar sind. Die Ausbildung in einer spezialisierten Schule für Blindenführhunde kann bis zu einem Jahr dauern.

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Beihilfen sind finanzielle Unterstützungen, die das Sozialministeriumservice für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen sowie für Unternehmen bietet. Diese Unterstützungen zielen darauf ab, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu fördern.

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Das Sozialministeriumservice bietet zahlreiche Entschädigungen im Bereich der Sozialentschädigung (Verbrechensopfer, Kriegs- und Heeresgeschädigte, Impfschäden) an. Mehr dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "weitere Zielgruppen"

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Im ärztlichen Dienst arbeiten zahlreiche Ärzt:innen, welche als Berufskundige Sachverständige gelten. Sie schätzen den Grad der Behinderung ein.

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Beschäftigungsprojekte bieten die Möglichkeit zu einer befristeten Beschäftigung und dienen der Stabilisierung, um auf die Arbeitssituation in der freien Wirtschaft vorzubereiten. 

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Eine Begleitperson ist jemand, der Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität unterstützt, um ihnen die Teilnahme am sozialen und öffentlichen Leben zu erleichtern. Der Begriff wird häufig im Kontext von Reisen, Veranstaltungen oder medizinischen Terminen verwendet, um auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass die betreffende Person nicht allein gelassen wird und Unterstützung benötigt. Der Sozialministeriumservice könnte spezifische Regelungen oder Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen anbieten, die eine Begleitperson benötigen, einschließlich möglicher finanzieller Hilfen oder Vergünstigungen zur Deckung der Kosten, die durch die Notwendigkeit einer Begleitperson entstehen​.

Im Rahmen der Sozialentschädigung ersetzt das Sozialministeriumservice die Bestattungskosten einer verstorbenen Person

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C

Das Conterganhilfeleistungsgesetz regelt Ansprüche von Personen, die aufgrund einer Contergan-Schädigung eine einmalige finanzielle Leistung durch das Bundesministerium für Gesundheit erhalten haben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz haben.Die Leistung besteht aus einer monatlichen Rente in Höhe einer Grundrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 Prozent.

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Cochlea-Implantatsysteme wandeln Sprache und Geräusche in kodierte elektrische Pulse um. Diese elektrischen Pulse stimulieren den Hörnerv, und das Gehirn interpretiert diesen Vorgang als akustisches Ereignis

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D

Dienstgeber und Dienstgeberinnen mit 400 oder mehr Beschäftigten haben eine Ausgleichstaxe von monatlich EUR 477,- für jede Person, die zu beschäftigen wäre, zu entrichten. Diese Beträge werden durch Verordnung des Sozialministeriums jährlich angepasst.

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Unmittelbare Diskriminierungliegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation gegenüber einer anderen Person benachteiligt wird. Diskriminierungsschutz gilt hier unter folgenden Voraussetzungen: Die Ungleichbehandlung muss aufgrund der Behinderung erfolgen.

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E

Zuschüsse zu den Lohnkosten können in Form des Inklusionsbonus für Lehrlinge,  einer Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus, eines Entgeltzuschusses oder eines Arbeitsplatzsicherungszuschusses gewährt werden.

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Förderbar ist eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Nur bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab 3 Tagen möglich wenn die eigentliche Pflegeperson wegen Krnakheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert ist.

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Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Für den Nachweis der Behinderung wird nach Antragstellung zu einer amtsärztlichen Untersuchung beim Sozialministeriumservice eingeladen.

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F

Die Familienhospizkarenz gibt Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.

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fit2work, das ist kostenlose Beratung für Sie, wenn aufgrund von gesund­heitlichen Problemen Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist oder Sie Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden.

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Das Sozialministeriumservice bietet zahlreiche Förderungen und Zuschüsse im Privatbereich und Arbeitsbereich

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Voraussetzung für die Ermäßigung ist ein österreichischer Behindertenpass (oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis) nach dem Bundesbehindertengesetz mit einem Grad der Behinderung von mind. 70% oder mit der Zusatzeintragung „Der Inhaber kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.

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Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservices.Aktuelle medizinische Befunde und Atteste (nicht älter als 2 Jahre) müssen dem Antrag beigelegt werden. Der Ärztliche Dienst entscheidet dann, ob es zu einer Vorladung kommt oder eine aktenmäßige Beurteilung durchgeführt wird.

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G

Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt. Pauschalbeträge abhängig vom Grad der Behinderung stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird. Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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Die Gehörlosengemeinschaft, die in Österreich etwa 10.000 Personen umfasst, definiert sich über die Gebärdensprache sowie über gemeinsame Interessen, Werte und Traditionen. Behindert sind Gehörlose nur in einem Punkt: in der Kommunikation mit Hörenden, die ihre Sprache, die Gebärdensprache, nicht beherrschen.

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GebärdensprachdolmetscherInnen ermöglichen eine reibungslose Kommunikation zwischen hörenden und hörbeeinträchtigten oder gehörlosen Personen, indem sie Lautsprachen und Gebärdensprachen dolmetschen. Als Kommunikationsmittel verwenden sie neben Mimik und Körperhaltung spezielle Handzeichen (Gebärden). GebärdensprachdolmetscherInnen nutzen entsprechende Dolmetschtechniken und -strategien, um Texte und Informationen mündlich oder gebärdensprachlich in die Zielsprache zu übertragen.

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H

Das Heimopferrentengesetz regelt Ansprüche von Personen, die in Kinder- oder Jugendheimen oder in Pflegefamilien Gewalt erlitten und deswegen vom Heimträger eine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten haben. Es handelt sich um eine monatliche Rentenleistung in einem Fixbetrag.

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Im Rahmen der Sozialentschädigung (Verbrechensopfer, Impfschäden,..)zahlt das Sozialministeriumservice Hinterbliebenenrenten aus. Mehr dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "weitere Zielgruppen"

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Das Heeresentschädigungsgesetz regelt Ansprüche von Präsenzdienern, Frauen im Ausbildungsdienst und Wehrpflichtigen (zum Beispiel Milizsoldatinnen und Milizsoldaten), wenn sie infolge ihres Dienstes oder bei einem Wegunfall eine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben, sowie Hinterbliebenen all dieser Personen.Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen jenen für die gesetzlich Unfallversicherten, wobei für Beschädigte insbesondere eine Versehrtenrente (bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten) in Betracht kommt.Hinterbliebene können ihren Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente geltend machen. Die nach dem Heeresversorgungsgesetz zuerkannten Leistungsansprüche bleiben gewahrt. 

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I

Inklusion bedeutet im Ideal, dass alle Menschen, die in einer Gesellschaft leben, grundsätzlich gleichberechtigt miteinander leben. Verschiedenheit ist gesellschaftlich akzeptierte Wirklichkeit.

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Grundsätzlich haben Menschen mit Behinderungen im Sinne des Disability Mainstreaming den Zugang zu allen Maßnahmen der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik und auch auf entsprechende Unterstützung. Aus besonderen Lebenssituationen, aus dem Lebensalter und -verlauf, aus besonderen Formen der Beeinträchtigung oder aus dem Zusammentreffen von Behinderungen mit anderen Hintergründen, die eine Teilhabe möglicherweise erschweren, ergibt sich jedoch ein spezifischer Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz oder auf dem Weg in den Arbeitsmarkt.

Integrative Betriebe sind Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, die wegen des Ausmaßes ihrer Behinderungen noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.Die Integrativen Betrieben werden in der Rechtsform von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Den Integrativen Betrieben werden nur jene Nachteile durch Förderung ausgeglichen, die durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Betrieben entstehen. Damit sind die Integrativen Betriebe anderen Betrieben gleichgestellt. Sie müssen sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen – wie die anderen Betriebe auch – am Markt im freien Wettbewerb behaupten. Österreichweit gibt es acht Integrative Betriebe mit über 20 Betriebstätten.

Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus.

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Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus.

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Bei einer Gesundheitsschädigung durch Impfungen in Österreich kann Betroffenen eine Entschädigung zustehen.Anspruch auf Entschädigung haben alle Personen (auch nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger), die durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erlitten haben. Der Anspruch auf Beschädigtenrente oder Zulagen nach dem Impfschadengesetz besteht nur, wenn die Impfung in Österreich erfolgt ist.

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Das Sozialministeriumservice zahlt verschiedene Individualförderungen aus.

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J

Gerade in der so schwierigen Phase der Entscheidung über den weiteren Bildungs- und Berufsweg benötigen Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten professionelle Beratung und Hilfestellung. Das Angebot des Jugendcoaching basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit aller Beteiligten und kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, anhand von Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen die idealen nächsten Schritte zu planen und so den erfolgreichen Übertritt ins zukünftige Berufsleben zu ermöglichen.Mit dem Jugendcoaching soll außerdem ein wesentlicher Beitrag zur persönlichen und sozialen Stabilisierung von Jugendlichen geleistet werden.

Jobcoaching bietet direkte, individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz. Das Ziel ist die optimale und nachhaltige Inklusion von Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung im Berufsleben. Dabei werden die fachlichen, kommunikativen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefördert, damit sie die gestellten Anforderungen dauerhaft selbstständig erfüllen können.

K

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die als Soldaten der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (oder der ehemaligen k.u.k. Armee bzw. deren Verbündeten oder des Bundesheers der 1. Republik) durch vormilitärische Ausbildungdurch sonstige Dienstverrichtung (zum Beispiel Krankenschwester, Reichsarbeitsdienst), durch Kriegsgefangenschaftdurch unverschuldete Kriegseinwirkung (zum Beispiel Bombenangriff, aufgefundene Sprengkörper) oder durch unverschuldete Gewaltakte der Besatzungsmächte Österreichseine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben sowie deren Hinterbliebene – Witwen, Witwer, Waisen und Eltern.

Bei berufstätigen Personen kann bei Neukauf und/oder Adaptierung eines Kraftfahrzeuges ein Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe gestellt werden. Dies ist maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet von Zulassungsdatum bis Zulassungsdatum).

Begünstigte Behinderte haben einen erhöhten Kündigungsschutz.Vor Ausspruch der Kündigung muss der:die Dienstgeber:in die Zustimmung derselben beim Behindertenausschuss beantragen.Diese Zustimmung wird nach Abwägung der Interessen aller Beteiligten nur dann erteilt, wenn es dem:der Dienstgeber:in nicht zumutbar ist, den:die begünstigte:n Behinderte:n weiter zu beschäftigen.

Für die Einstellung von begünstigten Behinderten wird der Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin von der Kommunalsteuer, der Abgabe zum Familienlastenausgleichsfonds, der Handelskammerumlage und in Wien von der U-Bahn-Steuer befreit.

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die als Soldaten der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (oder der ehemaligen k.u.k. Armee bzw. deren Verbündeten oder des Bundesheers der 1. Republik)durch vormilitärische Ausbildungdurch sonstige Dienstverrichtung (zum Beispiel Krankenschwester, Reichsarbeitsdienst)durch Kriegsgefangenschaftdurch unverschuldete Kriegseinwirkung (zum Beispiel Bombenangriff, aufgefundene Sprengkörper) oderdurch unverschuldete Gewaltakte der Besatzungsmächte Österreichseine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben sowie deren Hinterbliebene – Witwen, Witwer, Waisen und Eltern.

L

Das Sozialministeriumservice hat 9 Landesstellen. 

Lohnförderungen sind finanzielle Zuschüsse, die Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erhalten können. Sie umfassen verschiedene Formen wie den Inklusionsbonus für Lehrlinge, Inklusionsförderung, InklusionsförderungPlus, Entgeltzuschuss und Arbeitsplatzsicherungszuschuss. Diese Förderungen sollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt unterstützen und Unternehmen finanziell entlasten. Sie richten sich nach bestimmten Kriterien wie der Art des Beschäftigungsverhältnisses und dem Grad der Behinderung.

Der Lohnsteuerfreibetrag ist eine steuerliche Vergünstigung für Menschen mit Behinderungen in Österreich, die es ihnen ermöglicht, einen Teil ihres Einkommens steuerfrei zu erhalten, um zusätzliche behinderungsbedingte Kosten zu decken. Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% können diesen Freibetrag beim Finanzamt beantragen, um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.

Ein Mensch mit Behinderung kann finanzielle Unterstützung für die Erlangung der Lenkerberechtigung, also des Führerscheins, erhalten. Diese Unterstützung ist vorgesehen, wenn der Führerschein für die Erreichung oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit unbedingt notwendig ist. Der Zuschuss zielt darauf ab, die Mobilität und somit die Teilhabe am Arbeitsleben zu erleichtern. Es wird bis zur Hälfte der entstehenden Kosten übernommen, um die Fahrt zum Arbeitsplatz mit einem Kraftfahrzeug zu ermöglichen.

M

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, das beim Sozialministeriumservice angeboten wird, um bei wahrgenommener Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu helfen. Mediatoren unterstützen die Parteien dabei, ihre Interessen zu wahren und ein konstruktives Gespräch zu führen, um eine dauerhafte Lösung des Konflikts und die Beseitigung von Diskriminierungen zu erreichen. Dieses Verfahren wird durch das Sozialministeriumservice gefördert und kann im Rahmen von Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden, wobei die Kosten vom Sozialministeriumservice übernommen werden.

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das sich für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt, basierend auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung im Bereich der Bundeskompetenz Österreichs geachtet werden.

Menschen mit Behinderung umfassen Personen, die langfristige körperliche, psychische, Sinnesbeeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten haben. Diese Beeinträchtigungen können die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschweren. Eine Behinderung liegt vor, wenn die Beeinträchtigung länger als 6 Monate andauert. Das Sozialministeriumservice bietet vielfältige Unterstützung und setzt sich für die Gleichstellung und Barrierefreiheit ein, um die Teilhabe am Arbeitsmarkt und im sozialen Leben zu fördern.

Mobilitätsförderungen sind Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die zur Ausübung ihres Berufs oder ihrer Berufsausbildung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, weil die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für sie nicht zumutbar ist. Diese Förderungen sollen die durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten abfedern.

Der Mobilitätszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Behinderung ein eigenes Kraftfahrzeug für die Berufsausübung oder Ausbildung benötigen, weil die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Diese Unterstützung soll die durch die Behinderung verursachten Mehrkosten abfedern.

Mobilitätstraining ist eine Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen, die darauf abzielt, ihre Mobilität und Unabhängigkeit zu erhöhen. Es bietet Trainings, die notwendig sind, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuüben, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. 

Personen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für ihr Kraftfahrzeug beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Behindertenpass ein Zusatzeintrag vorhanden ist, der besagt, dass die Person öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen kann. Diese Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die auf die Person mit dem Behindertenpass angemeldet sind.

N

Die Neufestsetzung des Grades der Behinderung ist ein Verfahren, das Personen mit Behinderung in Anspruch nehmen können, wenn sich ihr Gesundheitszustand verändert hat. Dies kann zu einer Anpassung des offiziell anerkannten Grades der Behinderung führen, der wichtige Auswirkungen auf die Zugänglichkeit von Unterstützungen und Leistungen hat.

Das "Netzwerk Berufliche Assistenz" (NEBA) ist eine Initiative, die umfassende kostenlose Unterstützungsleistungen zur Sicherung und Erhaltung von bezahlter Arbeit am regulären Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche sowie Unternehmen anbietet. Zu den Angeboten gehören Jugendcoaching, AusbildungsFit, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz, Jobcoaching und Betriebsservice, die gezielt aufeinander abgestimmt sind, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern und die berufliche Integration zu fördern.

O

Orientierungstraining ist eine spezielle Leistung, die drauf abzielt täglich notwendige Wege mit Menschen die eine Behindrung haben gezielt zu trainieren, sodass Sie diese Wege auch ohne Begleitung nach Abschluss des Orientierungstrainings schaffen.

Opferfürsorge bietet Unterstützung für Menschen, die zwischen 1933 und 1945 gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, sei es durch Kampf für ein demokratisches Österreich oder politische Verfolgung. Anspruchsberechtigte sind neben den direkten Opfern auch deren Hinterbliebene. Leistungen umfassen unter anderem Renten, Gesundheitsfürsorge und spezielle Zuschüsse. Für die Beantragung und Details zu den Voraussetzungen ist die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice zuständig.

Der Opferausweis ist ein Dokument für Personen, die zwischen dem 6. März 1933 und dem 9. Mai 1945 schwere gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, entweder als Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich oder als Opfer politischer Verfolgung. Der Ausweis wird für verschiedene Verfolgungsfolgen ausgestellt, einschließlich Freiheitsverlust, Einkommensverlust oder erzwungener Emigration. Anspruchsberechtigt sind auch Hinterbliebene dieser Opfer unter bestimmten Bedingungen.

Alle Anträge des Sozialministeriumservice können Sie auch Online stellen.

P

Seit 2014 stellt das Sozialministeriumservice den Parkausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebührenfrei aus. Dieser Parkausweis ermöglicht das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Alle relevanten Informationen zu Voraussetzungen, Beantragung und Verlängerung des Parkausweises finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Parkausweis"

Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle in der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Ihre Aufgabe wird als eine der selbstlosesten und wertvollsten angesehen, die sowohl für die betreuten Personen als auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist. Das Sozialministeriumservice bietet Informationen, Ressourcen und Hilfestellungen, um pflegende Angehörige in ihrer wichtigen Rolle zu unterstützen und zu stärken.

Pflegekarenz und -teilzeit ermöglichen es Arbeitnehmern, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen, um nahe Angehörige zu pflegen. Dies kann für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Seit dem 1. November 2023 besteht auch die Möglichkeit einer Dienstfreistellung, um Kinder zu einem Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten. 

Pflegekurse bieten Angehörigen von Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, Kenntnisse und Fähigkeiten für die Pflege und Betreuung zu erlernen. Diese Kurse zielen darauf ab, die Kompetenz in der häuslichen Pflege zu steigern und pflegende Angehörige in ihrer wichtigen Rolle zu unterstützen.

Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten erhält der Dienstgeber oder die Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds. 

Persönliche Assistenz ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die ihnen hilft, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie umfasst Hilfeleistungen in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich der Unterstützung am Arbeitsplatz, bei der täglichen Pflege oder bei der Freizeitgestaltung. Die genauen Angebote und Fördermöglichkeiten können regional variieren, da die Länder für die Bereitstellung außerhalb der Arbeitswelt zuständig sind.

Die Projektförderung des Sozialministeriumservice unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen für Menschen mit Assistenzbedarf, um deren Einstieg und Erhalt im Arbeitsmarkt zu fördern. Ein Großteil dieser Arbeitsmarktprojekte ist im Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) integriert, das kostenlose Unterstützungsleistungen anbietet. Ziel ist es, Personen zwischen 15 und 65 Jahren den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Weitere Projekte sind fit2work und AusBildung bis 18.

Q

Qualifizierungsprojekte sind Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen durch gezielte Qualifizierung besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie richten sich besonders an Jugendliche, um deren Chancen auf eine erfolgreiche Berufseinbindung zu verbessern, und umfassen Programme wie Anlehren, Teilqualifizierungslehren und Lehrausbildungen.

R

Richtlinien sind Vorgaben, welche sich an die Projekte richten. Sie setzen den Rahmen für die Arbeit der Projekte des Sozialministeriumservice.

S

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen sowie das Sozialministeriumservice bieten spezielle Beratungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, die ein Unternehmen gründen möchten, an. Ebenso bietet das AMS Unterstützungen an.Für selbstständige Menschen mit Behinderungen gibt es neben den bestehenden Unternehmensförderungen der Wirtschaftskammern und des AMS auch spezielle Fördermöglichkeiten durch das Sozialministeriumservice.Eine Startförderung für Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH kann vom Sozialministeriumservice gewährt werden, wenn:

Ein Signalhund ist ein Assistenzhund, der seinen gehörlosen oder schwerhörigen Besitzer im Alltag unterstützt, indem er ihn auf wichtige Geräusche aufmerksam macht. 

Ein Servicehund (Assistenzhund) ist ein ausgebildeter Hund, der Aufgaben für Menschen mit Behinderungen ausführt. Diese Aufgaben sind darauf ausgerichtet, den spezifischen Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden und seine Unabhängigkeit und Lebensqualität zu verbessern. Assistenzhunde können bei einer Vielzahl von Behinderungen helfen, einschließlich körperlicher Beeinträchtigungen, sensorischer Probleme und psychischer Erkrankungen. 

Sterbegeld ist eine finanzielle Unterstützung für bestimmte Personen, die eine niedrige finanzielle Situation haben. Diese Personen können eine spezielle Bescheinigung besitzen oder bestimmte Geldleistungen erhalten. Das Sterbegeld wird gezahlt, wenn ihr Einkommen zum Zeitpunkt ihres Todes nicht ausreicht, um die volle Unterstützungsrente zu bekommen. Normalerweise beträgt das Sterbegeld 963,35 €, aber es kann gekürzt werden, wenn andere Leistungen für die Beerdigung gezahlt werden.

Schriftdolmetscher sind Fachkräfte, die gesprochene Inhalte in geschriebenen Text umwandeln, um Menschen mit Hörbeeinträchtigungen die Kommunikation zu erleichtern. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Barrierefreiheit und der Unterstützung der Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben. ​

Unter dem Menüpunkt "Stellenangebote und Karriere" finden Sie alles was das Sozialministeriumservice anbietet. Außerdem findet Sie dort die aktuell ausgeschriebenen Stellen.

Das Sozialministeriumservice zahlt im Rahmen der Sozialentschädigung auch Schmerzen(s)geld zum Beispiel an Verbrechensopfer.

Sozialentschädigung umfasst Leistungen für Personen, die aufgrund staatlicher Maßnahmen oder in Bereichen, in denen der Staat eine besondere Verantwortung hat (wie bei Impfschäden), Schäden erlitten haben. Betroffene und deren Hinterbliebene können finanzielle Entschädigung beantragen. Dies bezieht sich auf eine Vielzahl von Gruppen, darunter Kriegsopfer, Heeresbeschädigte, Verbrechensopfer, und weitere spezifische Personengruppen. 

Das Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice bietet eine formlose und kostenfreie Möglichkeit, Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung zu thematisieren. Es wird von geschulten Schlichtungsreferenten durchgeführt, die einen inhaltlichen Austausch zwischen den Parteien ermöglichen. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zu erreichen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Eine rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich, und es können Vertrauenspersonen hinzugezogen werden.

U

Dieser Fonds bietet finanzielle Zuwendungen für behinderungsbedingt notwendige Maßnahmen. Die Förderung kann bundesweit beim Sozialministeriumservice oder einem Träger der Rehabilitation beantragt werden. 

Von der Abgabe befreit sind: Dienstverhältnisse mit Dienstnehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben. Dienstverhältnisse im Sinne des Behindertengesetzes, Opferfürsorgegesetzes und Behinderteneinstellungsgesetzes.

Menschen mit Behinderung können zur Abgeltung der bei Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit... Bei einer Betriebsneugründung wird eine einmalige Prämie in der Höhe von € 1.000,- gewährt.

Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn nach Vollendung des 36. Lebensmonats folgende Einschränkungen/Erkrankungen vorliegen:erhebliche Einschränkungen der Funktionen der unteren Extremitäten oder erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit oder erhebliche Einschränkungen der psychischer, neurologischer oder intellektueller Fähigkeiten, Funktionen oder schwere anhaltende Erkrankung des Immunsystems oder hochgradige Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit

Als Leistung für Hinterbliebene werden im Rahmen der Sozialentschädigung auch Ersatzzahlungen des Unterhaltsentganges ausbezahlt.

V

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gratis-Autobahnvignette erhalten. Diese Unterstützung ist Teil der finanziellen Vorteile und Hilfen, die vom Sozialministeriumservice zur Verfügung gestellt werden, um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und zu fördern.

Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der EU und des EWR sowie alle Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich haben Anspruch auf die Sozialentschädigung für Verbrechensopfer, wenn sie eine mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe bedrohte rechtswidrige und vorsätzliche Handlung eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben oder Hinterbliebene oder Träger der Bestattungskosten sind, sollte die Tat den Tod des Opfers verursacht haben.Für Opfer von Menschenhandel gibt es Ausnahmebestimmungen.

Im Rahmen der Sozialentschädigung zahlt das Sozialministeriumservice Ersatzzahlung für Verdienstentgang aus, zum Beispiel an Verbrechensopfer, Heimopfer, etc.

Vorbereitung auf den regulären AusbildungsFit Besuch. Es besteht eine Durchlässigkeit zwischen VOPS und AusbildungsFit, sodass der optimale Wechsel für die Jugendlichen gegeben ist. Vor einem Wechsel ins AusbildungsFit-Projekt muss ein Jugendcoaching absolviert werden.

Z

Personen die einen Behindertenpass beantragen oder bereits besitzen, können je nach Art der Behinderung verschiedenste Zusatzeintragungen beantragen, unter anderem Diabetes, Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel, etc.

Zusätzlicher Urlaub für behinderte Arbeitnehmer:innen, wenn dies im jeweiligen Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder in dienstrechtlichen Bestimmungen (zB Beamten -Dienstrechtsgesetz) vorgesehen ist. Das Ausmaß des Zusatzurlaubes für behinderte Personen richtet sich nach der Höhe des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt idR zwischen zwei und sechs Werktagen.

Das Sozialministeriumservice kann eine Vielzahl von Zuschüssen in den Bereichen Arbeit und Ausbildung (z.B. Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung), Entgelt- und Arbeitsplatzsicherungszuschüsse für Unternehmen oder Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung gewähren.

24-Stunden-Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung ist eine Form der Unterstützung für Personen, die zuhause gepflegt werden müssen. Unabhängig vom Vermögen der zu pflegenden Person können Betroffene eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für die 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung und die Gewährung der Unterstützung müssen gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Dieses Angebot zielt darauf ab, Personen, die kontinuierliche Pflege benötigen, ein Verbleiben in ihrem Zuhause zu ermöglichen, indem eine rund um die Uhr Betreuung finanziell erleichtert wird​.