Behindertenanwaltschaft

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung

Die Behindertenanwältin ist zuständig für die Be­ratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleich­stellungsgesetzes oder des Behinderteneinstel­lungsgesetzes diskriminiert fühlen.

Bürgersprechtag Online

Datum: 17.01.2024

Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr

Bürgersprechtag Online

Datum: 24.01.2024

Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr

Bürgersprechtag mit Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger.

Bitte um Anmeldung.

Wo gilt der Diskriminierungsschutz?

  • Arbeitsverhältnisse
  • sonstige Arbeitswelt (z.B. Berufsberatung, Berufsausbildung und Umschulung
  • Zugang zu öffentlichen Waren und Dienstlei­stungen (z.B. Einkaufsmärkte, Restaurants, Banken, Ordinationen, Veranstaltungen, öffentliche Verkehrsmittel, Internetseiten, Abschluss einer Versicherung, Zugang zur Wohnung, allgemeine Freizeitaktivitäten, wie etwa Kino, Theater und Schwimmbad)
  • im Rahmen der Bundesverwaltung (z.B. Schulwesen, Zugang zu öffentlichen Bun­desgebäuden

Welche Rechtsfolgen hat eine Diskriminie­rung?

Bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes besteht Anspruch auf Schadenersatz, im Ar­beitsrecht teilweise auch ein Anspruch auf die vorenthaltene Leistung.

Die Rechtsfolgen können bei Gericht einge­klagt werden. Vor Einbringung der Klage ist ein Schlichtungsverfahren vor dem Sozialministeriumservice zwingend notwendig.

Bei Bedarf berät und unterstützt der Behinder­tenanwalt Menschen mit Behinderungen im Rah­men des Schlichtungsverfahrens und kann bei Bedarf auch als Vertrauensperson daran teilneh­men.

 

Kontakt

Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien

Tel: 0800 80 80 16 (kostenlos)

Fax: 01-71100 DW 2237

E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at

Web: http://www.behindertenanwalt.gv.at/

 

Beratungszeiten:

Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung