Lohnförderungen

Zuschüsse zu den Lohnkosten können in Form der Folgenden Förderungen gewährt werden.

Inklusionsbonus für Lehrlinge

Der Inklusionsbonus unterstützt Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit einem gültigen Behindertenpass. Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit möglich. Das Alter der Lehrlinge spielt keine Rolle.

Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem einfachen Wert der für das Jahr der jeweils gültigen Ausgleichstaxe.

Online Antragstellung 

Den Antrag können Sie auch online stellen.

Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Online Antrag auf Gewährung einer Lohnförderung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Informationsblatt.

Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus

Zuschüsse in Form einer Inklusionsförderung oder einer InklusionsförderungPlus können Dienstgeberinnen und Dienstgebern für begünstigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährt werden. Die Inklusionsförderung kann Unternehmen, die der Beschäftigungspflicht gemäß § 1 BEinstG unterliegen, ohne Prüfung einer Leistungsminderung der begünstigt behinderten Person, gewährt werden.

Zur Forcierung der Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.

Online Antragstellung 

Den Antrag können Sie auch online stellen.

Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Online Antrag auf Gewährung einer Lohnförderung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen

Antrag

Weitere Informationen:

Infoblatt: Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus (PDF, 0,2 MB)

Entgeltzuschuss

Der Entgeltzuschuss kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden. Voraussetzung ist eine Leistungsminderung.

Höhe des Zuschusses

Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.

Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch monatlich in Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe.

Online Antragstellung 

Den Antrag können Sie auch online stellen.

Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Online Antrag auf Gewährung einer Lohnförderung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen

Antrag

Arbeitsplatzsicherungszuschuss

Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann für die Zeit der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.

Voraussetzung

Voraussetzung ist die Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes; Zuschussdauer maximal drei Jahre.

Höhe des Zuschusses

Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage, bis zu einer Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe.

Dauer des Zuschusses

Für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung jeweils für ein Jahr, maximal aber für drei Jahre.

Bei einer besonderen Gefährdungssituation kann der maximale Bewilligungszeitraum

  • bei Jugendlichen bis 24 Jahre mit einem besonderen Nachreifungsbedarf
  • Menschen ab Absolvierung des 50. Lebensjahres und
  • Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen

auf bis zu insgesamt fünf Jahre erstreckt werden.

Online Antragstellung 

Den Antrag können Sie auch online stellen.

Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Online Antrag auf Gewährung einer Lohnförderung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen

Antrag