Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist ein Unterstützungsangebot für die  

  • Ausübung eines Berufes
  • Absolvierung einer Berufsausbildung (Praxis und Berufsschule) oder das Erststudium
  • Arbeitssuche oder Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme

Die persönliche Assistenz wird über die regionale Assistenz-Servicestelle vermittelt. Mehr dazu erfahren Sie bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice.

Für wen ist das Angebot geeignet?

Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder ab Pflegegeldstufe 3, sowie Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung eine Unterstützung zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Arbeitslebens bzw. ihrer Ausbildung benötigen.

Die Leistungen der Persönlichen Assistenz:

    • Begleitung auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle oder Ausbildungsort
    • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
    • Unterstützung bei Aufträgen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit
    • manuelle Unterstützungstätigkeiten bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
    • Assistenz bei der Basisversorgung während der Dienst- oder Ausbildungszeit, zum Beispiel bei der Essenseinnahme oder der Körperpflege
    • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen, zum Beispiel Hilfe beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus einem KFZ  

Richtlinie

  Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz gültig ab 01.11.2024 (PDF, 0,5 MB)