Integrative Betriebe
Integrative Betriebe sind Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, die wegen des Ausmaßes ihrer Behinderungen noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Die Integrativen Betriebe werden als Wirtschaftsbetriebe in der Rechtsform von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach kaufmännischen Grundsätzen und mit einer gemeinnützigen Zielsetzung geführt. Sie stehen mit ihren Produkten und Dienstleistungen mit anderen Unternehmen am Markt im freien Wettbewerb. Dies bedeutet, dass die Integrativen Betriebe - wie andere Unternehmen auch - ihre Produkte und Dienstleistungen in hoher Qualität und zu einem konkurrenzfähigen Preis bereitstellen müssen. Österreichweit gibt es acht Integrative Betriebe mit über 20 Betriebsstätten.
Modul Beschäftigung
Den Integrativen Betrieben werden nur jene Nachteile durch Förderung aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds ausgeglichen, die durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Unternehmen entstehen.
Die wirtschaftliche Führung der Integrativen Betriebe setzt voraus, dass die in den Integrativen Betrieben beschäftigten Menschen mit Behinderungen über eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit verfügen. Diese muss zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens die Hälfte der Leistungsfähigkeit eines Menschen ohne Behinderungen bei einer gleichen Tätigkeit betragen.
Modul Berufsvorbereitung
Im Modul Berufsvorbereitung stellen die Integrativen Betriebe Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen bereit. Mit der in den Integrativen Betrieben vorhandenen Infrastruktur sind sehr gute Rahmenbedingungen für eine Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen gegeben.
Im Herbst 2015 erfolgte mit der „IBL-Integrative Betriebe Lehrausbildung“ eine neue Schwerpunktsetzung. Menschen mit Behinderungen wird nicht nur eine niederschwellige Qualifizierung, sondern auch ein Zugang zu einer hochwertigen beruflichen Ausbildung in Form einer Lehrausbildung angeboten. Ziel der Ausbildung ist es, die Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmer:innen durch die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zu erhöhen, sodass eine nachhaltige Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.
Seit Herbst 2022 kann die Ausbildung in Form einer Teilqualifikation nach dem Berufsausbildungsgesetz fortgeführt werden, wenn im Zuge der Lehrausbildung einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers absehbar ist, dass der erfolgreiche Abschluss nicht möglich ist.
Im Rahmen der „IBL- Integrative Betriebe Lehrausbildung“ werden vom Ausgleichstaxfonds definierte Kosten gefördert.
Externer Link
Weitere Informationen sind auf der Website der Integrativen Betriebe zu finden:
Herzlich Willkommen bei diB - die integrativen Betriebe