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Nachstehend finden Sie alle Daten der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sowie der Jahre 2007-2013 (ZIP-Datei) zum Herunterladen.
Aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) können zur Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Schaffung einer den Lebensunterhalt sichernden selbstständigen Erwerbstätigkeit für den Personenkreis des Behinderteneinstellungsgesetzes Sach- und Geldleistungen gewährt werden.
Der Fonds wird aus den Ausgleichstaxen gespeist.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Er wurde eingerichtet, um die Unterschiede bei Wohlstand und Lebensstandard in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU abzubauen und dadurch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU zur Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten. Das diesbezügliche Ziel der ESF-Finanzierung ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU, was durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte erfolgt, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und eine stärkere Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen abzielen.
Mit einem ESF-Budget von rund 442 Millionen Euro werden in Österreich während der Förderperiode 2014–2020 soziale Projekte in bestimmten Themenbereichen unter den Grundsätzen Partnerschaft, Gleichstellungspolitik, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung gefördert.
Diese Förderschwerpunkte wurden in Österreich für die Jahre 2014–2020 festgelegt:
Gemäß diesem Programm können folgende Vorhaben des Sozialministeriumservice mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden:
Die Bundeshaushaltsmittel sind auf den ersten Arbeitsmarkt und auf sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze ausgerichtet.
Ziel ist die (Wieder-)Eingliederung und die Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze.
In die Maßnahmen werden jene Menschen mit Behinderung einbezogen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit entsprechender Hilfestellung in den ersten Arbeitsmarkt zumindest mittelfristig (wieder) eingegliedert werden können.
Die Zielgruppen sind unter anderem Jugendliche mit Behinderung (insbesondere mit Lernbehinderungen und sozialen oder emotionalen Beeinträchtigungen), ältere Menschen, Menschen mit psychischen Einschränkungen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen sowie Unternehmen.
Die Landesstellen des Sozialministeriumservice sind die regionale Anlaufstellen in den Bundesländern. Sie sind nah an den Menschen und setzen ihre Aufgaben mit Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten um. Die Fachabteilungen der Landesstellen bieten eine Erstberatung zu den Leistungen des Sozialministeriumservice an. Auch alle Anträge können hier gestellt werden. Weiterlesen ›
Eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt erfolgt durch vom Sozialministeriumservice geförderte Projekte. Weiterlesen ›
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes, der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Weiterlesen ›
Beihilfen und arbeitsplatzbezogene Förderungen erleichtern es Menschen mit Behinderung, eine Beschäftigung auszuüben. Sie tragen damit zur ihrer Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt bei. Weiterlesen ›