Heeresbeschädigte

Änderung der Zuständigkeit ab 1.7.2016

Die Entschädigung von Wehrpflichtigen und Frauen im Ausbildungsdienst beim österreichischen Bundesheer erfolgt ab Juli 2016 nach dem Heeresentschädigungsgesetz (HEG) durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Das Heeresentschädigungsgesetz (HEG), welches das Heeresversorgungsgesetz mit 1.7.2016 abgelöst hat, regelt Ansprüche von

  • Präsenzdienern,
  • Frauen im Ausbildungsdienst und
  • Wehrpflichtigen (zum Beispiel Milizsoldaten), wenn sie infolge ihres Dienstes oder bei einem Wegunfall eine Gesundheitsschädigung (= Dienstbeschädigung) erlitten haben.
  • Hinterbliebenen all dieser Personen

Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen jenen für die gesetzlich Unfallversicherten, wobei für Beschädigte insbesondere eine Versehrtenrente (bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten) in Betracht kommt.

Hinterbliebene können ihren Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente geltend machen. Die nach dem Heeresversorgungsgesetz zuerkannten Leistungsansprüche bleiben gewahrt.

Für den Vollzug des HEG ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuständig. Die AUVA betreut Sie unabhängig von Ihrem Wohnsitz durch die Landesstelle Wien.

Kontakt:

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Landesastelle Wien - Heeresentschädigung
Webergasse 4
1200 Wien

Tel.: +43 5 93 93- 31640 oder -21530
Fax.: +43 5 93 93-31649

Näheres finden Sie auf der Webseite der AUVA.

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