Förderungen für behinderte Unternehmer und Unternehmerinnen

Unternehmer und Unternehmerinnen mit einem Grad der Behinderung von 50 % können zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwands Zuschüsse erhalten.

    Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Unternehmen 

    Das Ziel der Förderung Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung durch technische Arbeitshilfen bzw. Hilfen zur Berufsausübung ist, entweder einen vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern oder Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, einen neuen Arbeitsplatz für dessen Anforderungen zu adaptieren.

    Hilfen zur Berufsausübung oder technische Arbeitshilfen müssen behinderungsbedingt und ausschließlich für die Verrichtung bestimmter beruflicher Tätigkeiten erforderlich sein oder für die Durchführung anderer Leistungen im Arbeitsleben notwendig sein.

    Technische Arbeitshilfen sind mobile technische Arbeitshilfen, die vorhandene Fähigkeiten von Beschäftigten mit Behinderungen fördern, Restfähigkeiten unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch nicht vorhandene Funktionen weitestgehend ersetzen, sowie Arbeitsbelastungen verringern und Arbeitssicherheit gewährleisten sollen.

    Neben den Kosten für technische Arbeitshilfen (z.B. Geräte, Software), die dem heutigen Stand der Technik entsprechen und die Behinderungen ausgleichen sowie nachweislich mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sein müssen, können auch Kosten für Schulungen zum Umgang mit den geförderten Arbeitshilfen, gefördert werden.

    Online Antragstellung

    Den Antrag können Sie auch online stellen.

    Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

    Online Antrag auf Gewährung einer Förderung im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung

    Antrag

    Startförderung für Selbstständige

    Bei der Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit können Menschen mit Behinderung Zuschüsse gewährt werden.

    Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Behinderten

    Vorliegen der für die angestrebte Tätigkeit erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen

    Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Behinderten und deren unterhaltsberechtigten Angehörigen

    Bis zu 50 % der getätigten Ausgaben in der Gründungsphase. Die maximale Zuschusshöhe ist mit der 100-fachen Ausgleichstaxe begrenzt.

    Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen. Eine Entscheidung über die konkrete Höhe der Förderung ist jedoch erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich.

    Online Antrag

    Den Antrag können Sie auch online stellen.

    Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

    Online Antrag auf Gewährung einer Förderung für Dienstgeber und Dienstgeberinnen

    Antrag stellen

    Überbrückungszuschuss für Selbstständige

    Zweck dieser Förderung ist die Sicherung bereits bestehender selbstständiger Erwerbstätigkeiten von Menschen mit Behinderung.

    Diese Förderung erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, die entweder

    • einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Unternehmen mit maximal fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Antragstellung nachgehen
    • hauptsächlich selbst tätig sind (Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer) und
    • der behinderungsbedingte Mehraufwand, für die unternehmerische Tätigkeit eine maßgebliche Belastung darstellt.

    Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern gleich zu achten sind landwirtschaftliche Betriebsführerinnen und Betriebsführer oder ähnliches, auch wenn sie den Betrieb im Sinne von §§ 2a und 2b BSVG gemeinsam führen, sowie geschäftsführende Alleingesellschafterinnen und Alleingesellschafter von juristischen Personen, sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. 

    Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen muss durch Unterlagen belegt werden.

    Die monatlichen Förderungen werden pauschal in Höhe der Ausgleichstaxe gewährt.

    Die Abgeltung kann bei besonderen Umständen verdoppelt werden, wenn die selbständige Person

    • regelmäßig nicht mehr als ein halbes Vollzeitäquivalent als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin beschäftigt ist,
    • durch eine längere Abwesenheit (Krankenstand, Kuraufenthalt), die mit der Behinderung zusammenhängt, eine Ersatzkraft einstellen muss
    • und der Bestand des Unternehmens durch die Abwesenheit gefährdet wäre.
    Verdoppelt wird jedoch nur für die Dauer der Gefährdung.
    Die Förderung wird jeweils für höchstens sechs Monate gewährt. Sie kann bei gleichbleibenden Voraussetzungen jedoch erneut gewährt werden.

    Online Antrag

    Den Antrag können Sie auch online stellen.

    Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

    Online Antrag auf Gewährung einer Förderung für Dienstgeber und Dienstgeberinnen

    Antrag stellen

    Kleinstunternehmer und Kleinstunternehmerinnen

    Kleinstunternehmern und Kleinstunternehmerinnen können zur Absicherung ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit anfallende Kosten notwendiger externer Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen ersetzt werden.

    Nichtbehinderungsbedingte Schulungskosten können bis zu 50 % ersetzt werden.

    Weitere Inhalte zum Thema

    Ausgleichstaxe und Prämie

    Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes, der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Weiterlesen ›

    Gleichstellung und Barrierefreiheit

    Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben wie Menschen ohne Behinderung. Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen daher barrierefrei zugänglich und für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise – also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – zugänglich und nutzbar sein. Weiterlesen ›

    Förderungen

    Beihilfen und arbeitsplatzbezogene Förderungen erleichtern es Menschen mit Behinderung, eine Beschäftigung auszuüben. Sie tragen damit zur ihrer Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt bei. Weiterlesen ›

    Abgaben- und Steuervorteile für Unternehmen

    Arbeitslöhne von begünstigten Behinderten, die gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage der Summe der Arbeitslöhne. Weiterlesen ›