Behindertenpass - Zusatzeintragungen

Zusatzeintragungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag (auch formlos) im Behindertenpass möglich:

Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Piktogramm Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätsein-schränkung aufgrund einer Behinderung

Fahrpreisermäßigung

Piktogramm Fahrpreisermäßigung
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.

Begleitperson

Piktogramm Begleitperson
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes bedarf einer Begleitperson.

Gesundheitsschädigung D1

Piktogramm Gesundheitsschädigung D1

Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs.1 erster Teilstrich VO 303/1996 liegt vor

Gesundheitsschädigung D2

Piktogramm Gesundheitsschädigung D2
Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs.1 zweiter Teilstrich VO 303/1996 liegt vor

Gesundheitsschädigung D3

Piktogramm Gesundheitsschädigung D3

Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs.1 dritter Teilstrich VO 303/1996 liegt vor

Gebrauch eines Rollstuhles

Piktogramm Rollstuhl
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen.

schwer hörbehindert

Piktogramm schwer hörbehindert
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist schwer hörbehindert.

hochgradig sehbehindert

Piktogramm hochgradig sehbehindert
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist hochgradig sehbehindert.

blind

Piktogramm blind
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist blind.

gehörlos

Piktogramm gehörlos
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist gehörlos.

taubblind

Piktogramm taubblind
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist taubblind.

Assistenzhund (Blindenführ-, Service- oder Signalhund)

Piktogramm Assistenzhund
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes benötigt einen Assistenzhund (Blindenführ-, Service- oder Signalhund).

Zusatzeintragungen ohne Piktogramm

Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes

  • ist Epileptiker/Epileptikerin
  • ist Träger/in von Osteosynthesematerial
  • ist Träger/in einer Prothese
  • ist „Träger/in eines Cochlearimplantates“
  •  ist Träger/in einer Orthese

Weitere Inhalte zum Thema

Parkausweis

Seit 2014 werden Ausweise gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO), kurz Parkausweise,vom Sozialministeriumservice gebührenfrei ausgestellt. Weiterlesen ›

Begünstigte Behinderte

Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen Weiterlesen ›

Mobilitätsförderungen

Weiterlesen ›

Steuerliche Absetzmöglichkeiten

Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen verringern das versteuernde Einkommen. Weiterlesen ›

Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds oder eine Gratis-Autobahnvignette erhalten. Weiterlesen ›