Behindertenpass - Zusatzeintragungen
Zusatzeintragungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag (auch formlos) im Behindertenpass möglich:
Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
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Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätsein-schränkung aufgrund einer Behinderung
Fahrpreisermäßigung
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Begleitperson
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Gesundheitsschädigung D1
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Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs.1 erster Teilstrich VO
Gesundheitsschädigung D2
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Gesundheitsschädigung D3
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Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs.1 dritter Teilstrich VO
Gebrauch eines Rollstuhles
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schwer hörbehindert
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hochgradig sehbehindert
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blind
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gehörlos
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taubblind
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Assistenzhund (Blindenführ-, Service- oder Signalhund)
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Zusatzeintragungen ohne Piktogramm
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes
- ist Epileptiker/Epileptikerin
- ist Träger/in von Osteosynthesematerial
- ist Träger/in einer Prothese
- ist „Träger/in eines Cochlearimplantates“
- ist Träger/in einer Orthese
- BEHINDERTENPASS_Zusatzeintragungen_bundesweit_deutsch (DOC, 0,4 MB)
- BEHINDERTENPASS_Zusatzeintragungen_bundesweit_englisch (DOC, 0,4 MB)
- BEHINDERTENPASS_Zusatzeintragungen_bundesweit_französisch (DOC, 0,4 MB)
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