Begünstigte Behinderte

Wer kann begünstigte Behinderte oder begünstigter Behinderter werden?

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • EU – Bürgerinnen und EU – Bürger
  • EWR – Bürgerinnen und EWR – Bürger
  • Anerkannte Flüchtlinge

Man muss einen Behinderungsgrad
von mindestens 50 Prozent oder mehr haben.
Der Behinderungsgrad muss
vom Sozialministerium-Service festgestellt werden.

Ausnahmen sind:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Studentinnen und Studenten
  • Pensionistinnen und Pensionisten

Was hat man für einen Vorteil,
wenn man begünstigte Behinderte
oder begünstigter Behinderter ist?

  • Man hat einen erhöhten Kündigungsschutz.
  • Man kann für eine Arbeit oder eine Ausbildung Förderungen bekommen.
  • Man kann mehr Urlaub bekommen, wenn im
    Arbeitsvertrag steht, dass das möglich ist.
  • Wenn man einen Behinderungsgrad von 25 Prozent oder mehr hat.
    kann man einen Freibetrag für die Steuer bekommen.
    Das ist eine bestimmte Summe Geld, um die man weniger Steuern zahlen muss.
  • Man kann eine Fahrpreis-Ermäßigung bekommen.
    Bei der ÖBB bekommt man das
    ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent.

Begünstigte Behinderte

Wie wird man begünstigt behindert?

Man muss einen Antrag stellen.
Dafür braucht man ein Formular.
Das Formular muss man ausfüllen
und mit der Post an das Sozialministerium-Service schicken
oder beim Sozialministerium-Service abgeben.

Den Grad der Behinderung stellt
eine Ärztin oder ein Arzt
des Sozialministerium-Service mit einer Untersuchung fest.

Dann bekommt man einen Bescheid.
In dem Bescheid steht, ob man
begünstigte Behinderte oder begünstigter Behinderter
werden kann.
Zu der Entscheidung darf man dann noch etwas sagen.
Das heißt Parteiengehör. OMIS