Übermittlung schriftlicher Anbringen

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere § 13 Abs 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) – ist es zulässig, Anbringen, die der Schriftform bedürfen oder schriftlich eingebracht werden können, auch in elektronischer Form zu übermitteln.

Für das Sozialministeriumservice gelten in Angelegenheiten des Barrierefreiheitsgesetzes folgende verbindliche Regelungen für die elektronische Kommunikation:

Arten von Anbringen

  • Jegliche Stellungnahmen und Rechtfertigungen zu Bescheiden und bescheidmäßigen Aufforderungen.
  • Beschwerden gegen Bescheide und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht.
  • Anträge von Bescheidadressaten.

Zulässige Formen der elektronischen Übermittlung

  • Qualifizierte elektronische Signatur (z. B. ID Austria / Handy-Signatur):
    Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind (wie sie über ID Austria erstellt werden kann), gelten der eigenhändigen Unterschrift gleich und werden als formwirksam anerkannt. Weitere Informationen: www.oesterreich.gv.at/id-austria.
  • Eigenhändige Unterschrift als Scan:
    Anbringen, die eigenhändig unterschrieben und anschließend eingescannt oder abfotografiert als PDF per E-Mail übermittelt werden, sind ebenfalls gültig eingebracht. Die Unterschrift muss vollständig und gut leserlich sein.

Unzulässige Einbringungsformen

Folgende Formen gelten nicht als rechtswirksame Einbringung:

  • E-Mails ohne qualifizierte Signatur und ohne gescannt unterschriebenes Dokument im Anhang
  • E-Mails mit bloß elektronisch ausgefüllten, aber nicht unterschriebenen Anhängen

Solche Übermittlungen gelten als nicht eingebracht und werden von der Behörde nicht bearbeitet.

Technische Hinweise

Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Einschränkungen für den elektronischen Verkehr werden auf dieser Seite bekannt gemacht. Wir ersuchen Sie, bei elektronischer Einbringung auch Ihre Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.

Amtsstunden

Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) des Sozialministeriumservice Landesstelle OÖ sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut.

Die Weiterleitung von übermittelten Anbringen an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Abteilung ist - insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.

Formatvorgaben für elektronische Einbringung per E-Mail

Nur folgende Dateiformate werden akzeptiert:

  • Text:                                                                            *.TXT, *.TEX (text/plain)
  • Dokumente:                                                             *.PDF (PDF 1.3–1.7), *.RTF, *.DOCX, *.XLSX, *.PPTX
  • Bilder (nur zur Beweismittelführung):           *.JPG (image/jpeg)

Andere Dateiformate sowie Makro-Dateien (z. B. *.xlsm, *.docm) werden nicht verarbeitet und gelten als nicht eingebracht.

Spam-Mails und E-Mails, die Schadsoftware (Computerviren, Spyware udgl.) enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert.