Das Barrierefreiheitsgesetz

Das ab 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) soll durch eine Harmonisierung von Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung erleichtern. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, dürfen Produkte von den Wirtschaftsakteuren in Verkehr gebracht bzw. Dienstleistungen angeboten oder erbracht werden.