Unterstützungsfonds - Förderung von Projekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Lage von gehörlosen Menschen

Eine Ausbildung zusätzlicher Dolmetscher:innen für ÖGS und Deutsch ist für die Lebensqualität von gehörlosen Menschen in Österreich unerlässlich.

Die Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Lage von gehörlosen Menschen wurde adaptiert und tritt in der adaptierten Fassung mit 01.01.2026 in Kraft.

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Lage von gehörlosen Menschen - gültig ab 01.01.2026 (PDF, 0,2 MB)  
 
Mindeststandards für eine Ausbildung zum:zur Dolmetscher:in für Österreichische Gebärdensprache und Deutsch (PDF, 0,3 MB)