Verbrechensopfer

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, dass man eine Entschädigung bekommt, wenn man das Opfer eines Verbrechens geworden ist.

    Verbrechensopfer

    Menschen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung bekommen.

    Auch Hinterbliebene können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung bekommen.

    Hinterbliebene sind zum Beispiel Familienangehörige eines Menschen, der durch ein Verbrechen gestorben ist.

    Voraussetzungen

    Sie können Unterstützung bekommen, wenn Sie:

    • Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind
    • oder sich rechtmäßig in Österreich aufhalten

    Außerdem muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie wurden durch eine rechtswidrige und absichtliche Tat am Körper verletzt oder an Ihrer Gesundheit geschädigt. Für diese Tat muss eine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten vorgesehen sein.
    • Oder ein Mensch ist durch eine solche Tat gestorben. Dann können Hinterbliebene oder Personen, die die Bestattung bezahlt haben, Unterstützung bekommen.

    Für Opfer von Menschenhandel gibt es besondere Ausnahmebestimmungen.

    Leistungen für Opfer

    Opfer eines Verbrechens können verschiedene Unterstützungen bekommen.

    Dazu gehören:

    • Ersatz für Einkommen, das wegen des Verbrechens verloren gegangen ist
    • eine zusätzliche Leistung, die von der Höhe des Einkommens abhängt
    • Kosten für notwendige Behandlungen, zum Beispiel für eine Psychotherapie
    • Krisenintervention
    • orthopädische Versorgung
    • Ersatz für beschädigte Hilfsmittel, zum Beispiel Brillen oder Zahnprothesen
    • Unterstützung bei der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation
    • Pflegezulage oder Blindenzulage
    • eine einmalige Entschädigung für Schmerzengeld

    Leistungen für Hinterbliebene

    Auch Hinterbliebene können verschiedene Unterstützungen bekommen.

    Dazu gehören:

    • Ersatz für verlorenen Unterhalt
    • eine zusätzliche Leistung, die von der Höhe des Einkommens abhängt
    • Kosten für notwendige Behandlungen, zum Beispiel für eine Psychotherapie
    • Krisenintervention
    • orthopädische Versorgung
    • Ersatz der Bestattungskosten

    Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Der Antrag sollte innerhalb von 3 Jahren nach der Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung gestellt werden.

    Wenn das Opfer gestorben ist, sollte der Antrag innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod gestellt werden.

    Wird der Antrag innerhalb dieser 3 Jahre gestellt, können die Leistungen ab dem Zeitpunkt gewährt werden, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wird der Antrag später gestellt, können die Leistungen grundsätzlich erst ab dem Monat nach der Antragstellung gewährt werden.

    Für bestimmte Leistungen gilt eine besondere Regel:

    • Bestattungskosten können nach Ablauf der 3 Jahre nicht mehr ersetzt werden.
    • Die einmalige Entschädigung für Schmerzengeld kann nach Ablauf der 3 Jahre nicht mehr gewährt werden.
    • Für die Übernahme von Psychotherapiekosten gibt es keine Antragsfrist.

    Welche Ausnahmen gibt es?

    In bestimmten Fällen kann keine Unterstützung gewährt werden.

    Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

    • das Opfer selbst an der Tat beteiligt war
    • eine hinterbliebene Person an der Tat beteiligt war
    • das Opfer die Täterin oder den Täter provoziert hat
    • bei der Aufklärung der Tat schuldhaft nicht mitgeholfen wurde
    • auf Schadenersatzansprüche aus dem Verbrechen verzichtet wurde

    Für andere beschädigte Sachen gibt es nach diesen Bestimmungen keinen Ersatz.

    Das betrifft zum Beispiel:

    • Kleidung
    • Wertsachen

    Solche Ansprüche können im Strafverfahren oder in einem Zivilverfahren geltend gemacht werden.

    Welche Entschädigung können Verbrechensopfer bekommen?

    Bei einer schweren Körperverletzung kann eine einmalige Entschädigung für Schmerzengeld bezahlt werden.

    Diese beträgt 2.000 Euro bis 4.000 Euro.

    Wenn schwere dauerhafte Folgen bestehen, kann die Entschädigung 8.000 Euro oder 12.000 Euro betragen.

    Anträge und Information

    Online Antragsstellung

    Sie können den Antrag auch online stellen.

    Für den Online-Antrag brauchen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur.

    Antrag auf Gewährung einer Leistung nach dem Verbrechensopfergesetz  


    Weitere Anträge und Informationen:


    Antrag Hilfeleistung für Opfer von Verbrechen in Fremdsprachen:

    Die Anträge gibt es auch in anderen Sprachen:

      Das Informationsblatt gibt es auch in verschiedenen Sprachen: