Schlichtung

    • Bei einem Schlichtungs-Gespräch zahlt das Sozialministerium-Service die Kosten für eine Gebärden-Dolmetscherin oder einen Gebärden-Dolmetscher.
    • Bei einem Schlichtungs-Gespräch zahlt das Sozialministerium-Service Kosten für Sachverständige und sonstige Fachleute. Das geht aber nur, wenn die diskriminierte Person und die dafür verantwortliche Person einverstanden sind.  
    • Die Kosten von Kosten-Voranschlägen bei mittelbarer Diskriminierung werden übernommen.

    Das Sozialministerium-Service übernimmt Kosten nur, wenn die diskriminierte Person sie vorher beantragt.

    Online Antragsstellung 

    Den Antrag kann man auch online stellen.

    Dazu braucht man eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

    Online Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens

    Die Schadenersatzklage

    Im Gesetz steht, dass eine diskriminierte Person Anspruch auf Schaden-Ersatz hat. Das ist so, weil eine Person bei einer Diskriminierung immer immateriellen Schaden hat.
    Bei einer Diskriminierung kann eine Person auch materiellen Schaden haben. Eine diskriminierte Person kann eine Schaden-Ersatz-Klage beim Gericht machen.
    Das heißt, die Person kann beim Gericht klagen und Schaden-Ersatz verlangen.
    Vorher muss eine diskriminierte Person ein Schlichtungs-Verfahren beim Bundessozialamt machen. Durch die Schaden-Ersatz-Klage soll sich die Gesellschaft so verändern, dass Personen mit Behinderung
    nicht mehr diskriminiert werden.

    Verbandsklage

    Die Verbands-Klage ist eine besondere Klage vor Gericht. Es klagt nicht eine einzelne Person sondern ein ganzer Verband.
    Dieser Verband heißt ÖAR.
    Die ÖAR darf nur klagen, wenn viele Personen mit Behinderung betroffen sind. Die ÖAR darf nur klagen, wenn es um einen wichtigen Teil im Leben geht. Die ÖAR darf nur klagen, wenn die Diskriminierung immer wieder passiert. Bei einer Verbands-Klage gibt es keinen Schaden-Ersatz. Es gibt nur eine Feststellung.
    Das Gericht entscheidet, ob das, was passiert ist, eine Diskriminierung nach dem Gesetz ist, oder ob es keine Diskriminierung nach dem Gesetz ist.In der Arbeitswelt gibt es keine Verbands-Klage.