Richtlinie Inklusive Arbeit

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Teilhabe von Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf am ersten Arbeitsmarkt

Richtlinie_InklArb_15.07.2024.pdf (PDF, 0,2 MB)


Richtlinie in einfacher Sprache:

Richtlinie-inklusive-Arbeit_Einfache-Sprache.pdf (PDF, 0,2 MB)


Richtlinie in leicher Sprache:

Richtlinie-inklusive-Arbeit_Leichte-Sprache.pdf (PDF, 0,4 MB)


Menschen mit Behinderungen sollen anstelle von Taschengeld in Werkstätten einen regulären Lohn verdienen. Dies ist das Ziel der neuen Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“, die das Sozialministerium heute vorgestellt hat. Bis 2026 stehen dafür 36 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte zu fördern, die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.

„Auch Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf ein faires Gehalt und sozialversicherungsrechtliche Absicherung, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Ich bin sehr froh, dass wir dabei auf die Unterstützung der Länder zählen können, die ein Drittel der Projektkosten tragen“, betont Sozialminister Johannes Rauch.

In Österreich arbeiten etwa 28.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und erhalten zwischen 35 und 100 Euro Taschengeld pro Monat und sind unfallversichert. Der Bund ist für die berufliche Teilhabe zuständig, die Länder für die Werkstätten und deren Vergütungen.

Das langfristige Ziel ist Löhne statt Taschengeld. Die Wirtschaftsuniversität Wien hat die Kosten einer Umstellung untersucht. Auf Basis der Ergebnisse wurde die Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ entwickelt, die heute, am 15.07.2024 in Kraft tritt. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf werden so beim Übergang in den Arbeitsmarkt unterstützt. Sie erhalten faire Löhne, sind sozialversichert und haben Anspruch auf eine Pension.

Das Sozialministerium stellt dafür 36 Millionen Euro bereit, die Länder übernehmen ein Drittel der Kosten. So können Projekte mit bis zu 54 Millionen Euro gefördert werden. Wichtige Kriterien sind echte Arbeitsverträge, volle Versicherung und ein existenzsicherndes Gehalt.

„Die Richtlinie ‚Inklusive Arbeit‘ ist der nächste wichtige Schritt, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Besonders wichtig war uns bei der Erarbeitung der Richtlinie die umfangreiche Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, ganz nach dem Motto: Nichts über uns ohne uns!“, betont Sozialminister Johannes Rauch.

 

Es werden neue oder bestehende Projekte in allen neun Bundesländern gefördert. Dazu gehören:

  • Inklusive Arbeitsmodelle: Menschen mit Behinderungen arbeiten in Unternehmen, die den Arbeitsplatz an ihre Bedürfnisse anpassen. Sie erhalten dafür einen Lohn und sind sozialversichert.
  • Integrative Arbeitsmodelle: Menschen mit Behinderungen arbeiten noch in Einrichtungen oder über gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung. Sie sind in Gruppen im regulären Arbeitsmarkt oder bei Gemeindeämtern tätig. Auch hier erhalten sie einen Lohn und sind sozialversichert.
  • Innovative Projekte in bestehenden Strukturen: Menschen mit Behinderungen arbeiten im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen innerhalb ihrer Einrichtung. Diese Projekte müssen sich klar von anderen Bereichen der Einrichtung abgrenzen. Auch hier erhalten sie einen Lohn und sind sozialversichert.


Richtlinie Arbeit Inklusiv