Mischer von Müsliprodukten

Herr B. S. (geb. 1980) ist gelernter Bäcker und hat seit November 2000 ein festes Arbeitsverhältnis in der Gutscher Mühle Traismauer GmbH. Aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten des Mitarbeiters erhielt das Unternehmen Unterstützungen durch die Stellen AMS, Land Niederösterreich und Bundessozialamt (jetzt Sozialministeriumservice).

Arbeitsplatzbeschreibung

Das Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters umfasst das Vorbereiten und Abwiegen der Rohstoffe, sowie das Einmischen in die Maschinen. Kenntnisse in der Lebensmittelproduktion und der Hygienevorschriften sind dazu erforderlich. Der Mitarbeiter arbeitet Vollzeit in einem unbefristeten Dienstverhältnis.

Firma

Das niederösterreichische Traditionsunternehmen Gutscher Mühle Traismauer GmbH produziert Müsliprodukte. Im Unternehmen sind 65 MitarbeiterInnen beschäftigt.

Planung und Umsetzung

Der gelernte Bäcker, Herr B. S. (Jahrgang 1980), arbeitet seit November 2000 bei Gutscher Mühle. Zuvor hatte S. ein Praktikum im Betrieb absolviert. Durch den konkreten Bedarf an einer halben Arbeitskraft und durch die Fördermöglichkeiten motiviert, stimmten der Produktionsleiter, die Geschäftsführung und der Betriebsrat einem finanziell geförderten Dienstverhältnis zu.

Der Arbeitnehmer zeichnet sich laut Arbeitgeber durch hohe Motivation zur Integration aus. Die Produktionsleitung war von Anfang an sehr ambitioniert, das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu sichern. So wurde der Vertrag mittlerweile auf ein unbefristetes Dienstverhältnis wie auch auf Vollzeitarbeit umgestellt.

Unterstützung

Eine Arbeitsassistentin der Caritas der Diözese St. Pölten betreute den Bewerbungsprozess des Mannes mit Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten, informierte den Arbeitgeber über Förderungsmöglichkeiten und verhandelte mit dem AMS und dem Land Niederösterreich eine finanzielle Förderoption, die 50 Prozent der Lohnkosten für einen Zeitraum von sechs Jahren erfasste.

Der Betrieb wandelte danach das Arbeitsverhältnis durch einen Feststellungsantrag in ein begünstigtes Arbeitsverhältnis gemäß den Regelungen des Bundesbehinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) um. Seither wird ein Lohnkostenzuschuss seitens des Bundessozialamts (jetzt Sozialministeriumservices) gewährt.

Über mehrere Monate gab es Unterstützung durch die Arbeitsassistentin der Caritas der Diözese St. Pölten in Form von Betreuung und Beratung. Die Begleitung des Arbeitsprozesses und die Bereitstellung von beruflichen Ansprechpartnern für Herrn S. werden aber mittlerweile unternehmensintern geregelt. Ein Kollege oder eine Kollegin gibt Anweisungen bzw. Hilfestellungen.

Entwicklungspotential

Der Produktionsleiter ist persönlich an der Integration des neuen Mitarbeiters interessiert: „Man darf nicht immer wegschauen. Und Herr S. erledigt seine Aufgaben sehr zuverlässig und zur vollsten Zufriedenheit. Er hat große Fortschritte gemacht.“

Die Genauigkeit, mit der B. S. gut strukturierte Aufgaben erledigt, ist für den hohen Qualitätsanspruch des Betriebes von Bedeutung.

(c) Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universität, Linz